Informationen für unsere Zusammenarbeit
Ich freue mich über Ihr Vertrauen. Eine gute therapeutische Zusammenarbeit basiert auf einem sicheren und transparenten Rahmen. Im Folgenden finden Sie daher die wichtigsten organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen unserer gemeinsamen Arbeit zusammengefasst.
1. Grundlagen der Behandlung
Gemäß dem österreichischen Psychologengesetz (§ 1 PG 2013) umfasst die klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung die Untersuchung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen unter Anwendung wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse und Methoden.
Gemäß dem österreichischen Psychotherapiegesetz (§ 1 PthG) ist die Ausübung der Psychotherapie die umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden. Ziel ist es, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern sowie die Reifung, Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
2. Verschwiegenheitspflicht
Gemäß § 37 Psychologengesetz und § 45 Psychotherapiegesetz unterliege ich einer strengen, gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht. Alles, was Sie im Rahmen der Therapie oder Behandlung anvertrauen, bleibt absolut vertraulich.
3. Dokumentationspflicht
Ich bin gesetzlich verpflichtet, über alle klinisch-psychologischen Maßnahmen Aufzeichnungen zu führen (§ 35 Psychologengesetz, § 4 Psychotherapiegesetz). Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie in die elektronische Dokumentation und Verarbeitung Ihrer Daten ein.
4. Datenschutz und Datensicherheit
Der Schutz Ihrer Daten hat oberste Priorität. Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich lokal auf praxisinternen Geräten (passwortgeschützter PC und verschlüsselter privater Server / Synology NAS). Es findet keine Speicherung in externen Cloud-Diensten statt. Die Daten dienen der Behandlungsdokumentation sowie der Honorarnotenlegung und werden nicht an Dritte weitergegeben.
5. Kosten-Refundierung
Klinisch-psychologische Behandlung ist seit dem 01.01.2024 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungsträger enthalten. Sie haben Anspruch auf eine Teilrefundierung der Behandlungskosten durch Ihren Sozialversicherungsträger. (Ausgenommen KFA Wien)
6. Honorar und Honoraranpassung
Eine Behandlungseinheit (50 min) im Einzelsetting wird mit € 120,- verrechnet. Ich behalte mir das Recht vor, die Honorarsätze bei Bedarf anzupassen. Eine solche Anpassung wird Ihnen unter Einhaltung einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Monaten schriftlich oder mündlich bekannt gegeben.
7. Zahlungsmodalitäten
Die Begleichung des Honorars erfolgt in der Regel nach Rechnungsstellung per Banküberweisung innerhalb des angegebenen Zahlungsziels.
8. Pünktlichkeit
Die Einheiten beginnen pünktlich. Bei verspätetem Erscheinen Ihrerseits kann die versäumte Zeit nicht nachgeholt oder an die Einheit angehängt werden.
9. Absageregelung (Ausfallshonorar)
Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss die Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin (per Telefon oder SMS) erfolgen. Bei verspäteter Absage oder unentschuldigtem Fernbleiben wird das volle Honorar als Bereitstellungshonorar in Rechnung gestellt.
10. Qualitätssicherung (Supervision)
Im Rahmen meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin findet regelmäßige Supervision statt. Hierbei werden Fallverläufe in absolut anonymisierter Form besprochen, sodass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Die Supervisoren unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Angaben zu Ihrer Person
Damit wir unsere gemeinsame Zeit in der Praxis bestmöglich für Ihr Anliegen nutzen können, bitte ich Sie vorab um die Vervollständigung der folgenden Daten.